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   VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248   

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VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248 (https://dejure.org/2018,11264)
VG Würzburg, Entscheidung vom 23.03.2018 - W 1 S 18.248 (https://dejure.org/2018,11264)
VG Würzburg, Entscheidung vom 23. März 2018 - W 1 S 18.248 (https://dejure.org/2018,11264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 10 Abs. 1, § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; LlbG Art. 12 Abs. 5; BayPVG Art. 76 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; VwGO § 80 Abs. 3
    Entlassung eines Beamten (Lehrer) auf Probe

  • rewis.io

    Entlassung eines Beamten (Lehrer) auf Probe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Würzburg, 11.01.2018 - W 1 S 17.1413

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, sowie in den Verfahren W 1 S 17.1413, W 1 K 18.104 und W 1 K 18.207 sowie der vorgelegten Behördenakten verwiesen.

    Wie die Kammer bereits im Beschluss vom 11. Januar 2018 (W 1 S 17.1413) festgestellt hat, wäre es als Weisung ausreichend gewesen, vom Antragsteller mit sofortiger Wirkung zu verlangen, jeden schulischen Kontakt mit den drei männlichen Schülern der Klasse und hier insbesondere mit F. S. zu unterlassen (ein darüber hinausgehendes Näheverhältnis zu anderen Schülern stand im Übrigen nie im Raum) bzw. sich allgemein von der Klasse fernzuhalten, sich jeglicher Aussagen und Verhaltensweisen, auch scherzhafter Art, zu enthalten, die das nötige Distanzverhältnis zu den Schülern vermissen lassen sowie nicht mehr an WhatsApp-Gruppen der Schüler teilzunehmen.

    Im Bescheid vom 6. Februar 2018 führt der Antragsgegner diesbezüglich aus, dass der Antragsteller im Rahmen von Lehrerkonferenzen von der Schulleitung darauf hingewiesen worden sei, weder WhatsApp-Kontakte noch Facebook-Kontakte mit Schülerinnen und Schülern im schulischen Kontext zu pflegen, was dem Vortrag des Antragsgegners im Verfahren W 1 S 17.1413 widerspricht.

  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 14.1431

    Entlassung eines Beamten auf Probe bei Verdacht einer pädophilen Neigung

    Auszug aus VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248
    Die Prognose, ob der Probebeamte dem angestrebten Amt in körperlicher und psychischer Hinsicht gewachsen sein wird und damit für die Übernahme ins Lebenszeitbeamtenverhältnis geeignet ist, muss aufgrund einer fundierten medizinischen Tatsachengrundlage getroffen werden, die im Regelfall die besondere medizinische Sachkunde eines Arztes bzw. Amtsarztes voraussetzt (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16/12; BayVGH, U.v. 28.7.2016 - 3 B 14.1431 - jeweils juris).

    Hierfür müssen aber eindeutige Vorgaben mittels entsprechender Weisungen (für den Einzelfall oder Allgemein) geschaffen werden (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2016 - 3 B 14.1431 - juris).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248
    Die Rechtsprechung geht dennoch grundsätzlich von einer Ermessensregelung aus (vgl. BVerwG v. 20.4.1977, Buchholz 237.0 § 38 LBG Nr. 1; BVerwG v. 31.5.1978, Buchholz 237.0 § 8 LBG Nr. 1; BVerwG v. 28.4.1983, DVBl. 1983, 1105 ü. Z. a.a.O.; BVerwG v. 12.10.1989, BVerwGE 82, 356; BVerwG v. 31.5.1990, BVerwGE 85, 177 ü. Z. a.a.O.; BayVGH, B.v. 19.7.2010 - 3 CS 10.887 - juris).

    Auch bei einer Verlängerung dürfen - unabhängig von der Bestandskraft des Bescheides über die Verlängerung der Probezeit - die bisherigen Leistungen bzw. das bisherige Verhalten nicht außer Acht gelassen werden, auch wenn den während der Verlängerung der Probezeit gezeigten Leistungen ausschlaggebende Bedeutung beizumessen ist (BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 35/88 -, BVerwGE 85, 177, Rn. 20).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248
    Dienstliche Beurteilungen sind ihrem Wesen nach persönlichkeitsbedingte Werturteile und deshalb verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbar (st. Rspr. BVerwG, U.v. 13.5.1965 - II C 146/62 - BVerwGE 21, 127/129 - juris; U.v. 17.5.1979 - 2 C 4/78 - ZBR 1979, 304/306 - juris; U.v. 26.6.1980 - 2 C 13/79 - BVerwGE 60, 245 - juris).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche oder persönliche Beurteilung des Beamten durch den Dienstherrn in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 13/79 - BVerwGE 60, 245/246 - juris).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248
    Dienstliche Beurteilungen sind ihrem Wesen nach persönlichkeitsbedingte Werturteile und deshalb verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbar (st. Rspr. BVerwG, U.v. 13.5.1965 - II C 146/62 - BVerwGE 21, 127/129 - juris; U.v. 17.5.1979 - 2 C 4/78 - ZBR 1979, 304/306 - juris; U.v. 26.6.1980 - 2 C 13/79 - BVerwGE 60, 245 - juris).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche oder persönliche Beurteilung des Beamten durch den Dienstherrn in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 13/79 - BVerwGE 60, 245/246 - juris).

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248
    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris m.w.N.).

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris; B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248
    Die Beurteilungsbeiträge müssen die Informationen enthalten, die es dem Beurteiler erlauben, diejenigen in der Beurteilung zu bewertenden Leistungs- und Befähigungsmerkmale zutreffend zu erfassen, über die er keine aus eigener Anschauung gewonnene Erkenntnis besitzt (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 2 A 10/13 - juris; Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl., Rn. 312).
  • VGH Bayern, 10.09.2009 - 3 ZB 07.2118

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende fachliche

    Auszug aus VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248
    Eine Abmahnung ist erforderlich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich einerseits die Entlassung für den Beamten überraschend käme und andererseits die Mängel grundsätzlich behebbar erscheinen (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2009 - 3 ZB 07.2118 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

    Auszug aus VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248
    Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, hat das Gericht auch zu überprüfen, ob diese Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1998 - 2 A 3/97 - BVerwGE 107, 360 ff. - juris).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248
    Die Rechtsprechung geht dennoch grundsätzlich von einer Ermessensregelung aus (vgl. BVerwG v. 20.4.1977, Buchholz 237.0 § 38 LBG Nr. 1; BVerwG v. 31.5.1978, Buchholz 237.0 § 8 LBG Nr. 1; BVerwG v. 28.4.1983, DVBl. 1983, 1105 ü. Z. a.a.O.; BVerwG v. 12.10.1989, BVerwGE 82, 356; BVerwG v. 31.5.1990, BVerwGE 85, 177 ü. Z. a.a.O.; BayVGH, B.v. 19.7.2010 - 3 CS 10.887 - juris).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe - Vortäuschung einer Krankheit

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 3 CS 15.2220

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 3 CS 10.887

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde

  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 3 CS 17.26

    Rechtmäßige sofort vollziehbare Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 3 CS 09.1773

    Beamtenrecht

  • VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Zudem seien die im Verfahren W 1 S 18.248 gerügten Fehler bislang nicht ausgeräumt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, sowie in den Verfahren W 1 S 17.1413, W 1 K 18.104, W 1 K 18.204, W 1 S 18.248 und W 1 K 19.144 sowie der vorgelegten Behördenakten verwiesen.

    Die dem Kläger dort zum ersten Mal vorgeworfene Distanzlosigkeit im Rahmen des Lehrer-Schüler-Verhältnisses war ausweislich des Beschlusses des Verwaltungsgericht Würzburg v. 23. März 2018, Az. W 1 S 18.248, zuvor nicht thematisiert worden, sodass dem Kläger nicht deutlich war, dass entsprechende Verhaltensweisen nicht erwünscht sind.

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